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ZCP – Z-Chitosan Products Germany

Anwendung · Tierhygiene

Z-Chitosan in der Stall- und Tierhygiene.

Wir suchen Partner für Entwicklung und Zulassung.

Stall, Melkstand, Tränke, Transport und Eingang stellen je eigene Hygieneaufgaben, und für jede gilt ein eigener Rechtsweg. Die Seite richtet sich an Hersteller und Zulassungsinhaber.

Sauberer Milchviehstall im Morgenlicht mit Futtergang und Edelstahltränke, im Hintergrund unscharf Kühe im Stroh
Symbolbild
Milchviehstall am Morgen
Problem
Hygiene und Biosicherheit in Stall, Melkstand, Tränke, Transport und Eingangsbereich
Material
Flächen und Einrichtung · Kunststoffteile aus PP oder PE
Einbringung
Formulierung · Masterbatch · Beschichtung, je nach Rechtsweg
Prüfdaten
ausgewählte Prüfdaten auf Anfrage, nach Prüfung und unter NDA
Status
Partner für Entwicklung und Zulassung gesucht

Das Problem

Biosicherheit ist Pflicht und gewinnt an Gewicht.

Literatur

  1. 2021

    Tierhalter müssen nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2016/429 Biosicherheitsmaßnahmen treffen, die zu Tierart, Produktionsform und Risiken passen. Die Verordnung gilt seit 21.04.2021.

  2. 50 %

    Die EU will die Verkäufe antimikrobieller Mittel für Nutztiere und Aquakultur bis 2030 um 50 % senken (Farm-to-Fork-Strategie, 2020). Vorbeugende Hygiene gewinnt dadurch an Gewicht.

  3. Biofilm

    In wasserführenden Systemen bilden sich Biofilme, und diese tolerieren hohe Biozidmengen (Flemming 2002).

Biosicherheit

Fünf Zonen eines Betriebs und ihr Rechtsweg.

Wählen Sie eine Zone für Hygieneaufgabe und Rechtsweg.

Eingangsbereich Stall Melkstand Tränke & Wasser Transport
Modellhafte Darstellung

Kürzel am Hotspot: B = Biozid · T = Tierarzneimittel · F = Futtermittel · W = behandelte Ware

Die Karte ordnet Rechtswege zu. Aussagen zu Tiergesundheit oder einer Wirkung am Tier machen wir nicht.

Was sehe ich?
ZoneHygieneaufgabeRegulatorischer Weg
EingangsbereichPersonen, Schuhwerk und Geräte beim BetretenStiefel- und Flächendesinfektion Biozid, Produktart 3; Händedesinfektion des Personals Biozid, Produktart 1.
StallLiegeflächen, Buchten, Wände, EinrichtungFlächendesinfektion Biozid, Produktart 3; Stallmatten oder Kunststoffteile mit Z-Chitosan als behandelte Ware (Art. 58 BPR).
MelkstandMelkzeug, Milchleitungen, StandflächenMelkanlage und Leitungen Biozid, Produktart 4; Standflächen Produktart 3; Mittel am Euter je nach Zweck Biozid (Produktart 3) oder Tierarzneimittel (VO (EU) 2019/6).
Tränke & WasserTränkewasser, Leitungen, TränkebeckenWasserdesinfektion Biozid, Produktart 5; Leitungen und Becken Produktart 4. Stoffe mit Wirkung am Tier über Wasser oder Futter: VO (EG) Nr. 1831/2003 oder VO (EU) 2019/6.
TransportFahrzeuge, Anhänger, TransportbehälterFlächendesinfektion Biozid, Produktart 3.

Einbringung

Mögliche Wege, offen für Partner.

  • Formulierung

    Bestandteil eines Flächenhygiene-Produkts für Stall und Transport; setzt die Zulassung als Biozidprodukt voraus.

  • Masterbatch

    In Kunststoffteilen wie Tränkebecken, Stallmatten oder Transportkisten; Einordnung als behandelte Ware.

  • Beschichtung

    Auftrag auf Wände und Einrichtung, wie bei Farben und Bodenbeschichtungen.

Prüfung

Prüfung und Einordnung.

Welche Prüfungen ein Produkt mit Z-Chitosan braucht, hängt von Material, Einsatz und geplanter Aussage ab; wir legen sie im Projekt gemeinsam fest. Zum Schutz unseres geistigen Eigentums können ausgewählte Prüfdaten potenziellen Partnern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, nach Prüfung und unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Nachweise ansehen

Regulatorischer Rahmen

Desinfektionsmittel für Stall und Transport sind Biozidprodukte der Produktart 3 und brauchen eine Zulassung nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012; in Deutschland ist die BAuA zuständig. Mittel, die Krankheiten bei Tieren behandeln oder verhüten sollen, sind Tierarzneimittel nach Verordnung (EU) 2019/6. Stoffe in Futter oder Tränkewasser fallen unter die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Futtermittelzusatzstoffe.

  • Biozid PT 3 (BAuA)
  • Tierarzneimittel VO (EU) 2019/6
  • Futtermittelzusatzstoffe VO (EG) 1831/2003

Einordnung ohne Gewähr · keine Rechtsberatung

Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: 26.09.2026

Für Ihre Unterlagen

Partner-Steckbrief

Problem
Hygiene und Biosicherheit in Stall, Melkstand, Tränke, Transport und Eingangsbereich
Materialien
Flächen und Einrichtung · Kunststoffteile aus PP oder PE
Einbringung
Formulierung · Masterbatch · Beschichtung, je nach Rechtsweg
Prüfdaten
ausgewählte Prüfdaten auf Anfrage, nach Prüfung und unter NDA
Regulatorischer Rahmen
BPR (Produktarten 3, 4, 5; Art. 58) · VO (EU) 2019/6 · VO (EG) Nr. 1831/2003 · VO (EU) 2016/429
Zusammenarbeit
Entwicklung und Zulassung mit Herstellern von Stallhygiene und Zulassungsinhabern; Vertrieb später
Status
Regulatorische Klärung läuft · Partner gesucht
Ansprechpartner
Hadi Sultani, Geschäftsführer · +49 176 84362604

Häufige Fragen

Was Partner fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie den Assistenten oder das Team.

Welche Zulassung braucht ein Stallhygiene-Produkt?

Ein Desinfektionsmittel für Stallflächen, Einrichtung oder Tiertransport ist ein Biozidprodukt der Produktart 3 und braucht eine Zulassung nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012, in Deutschland über die BAuA. Soll ein Mittel Krankheiten bei Tieren behandeln oder verhüten, gilt das Tierarzneimittelrecht, für Stoffe in Futter oder Tränkewasser das Futtermittelrecht. Keine Rechtsberatung.

Sucht ZCP Vertriebspartner für die Landwirtschaft?

Zuerst suchen wir Partner für Entwicklung und Zulassung. Vertrieb wird ein Thema, sobald ein Produkt verkehrsfähig ist. Händler mit Erfahrung in Landwirtschaft und Stallhygiene können sich schon jetzt melden; wir nehmen Sie in die Liste für die Markteinführung auf. Wählen Sie im Kontaktformular die Anfrageart Handel/Vertrieb.

Gibt es Produkte für Haustiere?

Der ZCP-Katalog zeigt Konzepte für Heimtiere, verkehrsfähige Produkte gibt es derzeit nicht. Es gelten dieselben Rechtswege: Hygieneprodukte für Tiere und ihre Umgebung sind Biozide der Produktart 3, Mittel gegen Krankheiten sind Tierarzneimittel. Den aktuellen Stand je Linie finden Sie auf der Seite Produktwelt.

Quellen4
  1. Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht), Art. 10; anwendbar seit 21.04.2021.
  2. Europäische Kommission (2020): Farm-to-Fork-Strategie („Vom Hof auf den Tisch“), Mitteilung COM(2020) 381 final vom 20.05.2020; Ziel: Verkäufe antimikrobieller Mittel für Nutztiere und Aquakultur bis 2030 um 50 % senken.
  3. Flemming H.-C. (2002): Biofouling in water systems – cases, causes and countermeasures. Applied Microbiology and Biotechnology 59:629–640.
  4. Verordnung (EU) Nr. 528/2012, Art. 58 und Anhang V (Produktarten 1, 3, 4, 5) · Verordnung (EU) 2019/6 · Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 · ISO 22196.

Entwickeln Sie Produkte für die Stallhygiene?

Sprechen wir über Entwicklung, Prüfung und Zulassung. Ein Erstgespräch klärt den Rechtsweg für Ihr Vorhaben.